§ 1.Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge im Bereich mbicon IT, In den Mühläckern 38, 74196 Neuenstadt. Alle Aufträge und Vereinbarungen im Bereich IT-Service sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmengemäß gezeichnet werden. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Diese AGB werden bei Auftragserteilung vom Kunden akzeptiert. Geschäftsbedingungen des Kunden sind für mbicon IT nur nach ausdrücklichem, schriftlichem Anerkenntnis durch mbicon IT verbindlich. In Ermangelung eines solchen Anerkenntnisses wird bereits hiermit den Geschäftsbedingungen des Kunden widersprochen. Alle mündlichen oder fernmündlichen Abmachungen sowie Nebenabreden werden ebenfalls nur nach schriftlicher Bestätigung durch mbicon IT rechtsverbindlich.
§ 2. Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die hier abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jeweils in der neuesten Fassung für alle laufenden und künftigen Geschäfte mit Kunden, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen von mbicon IT anerkannt wurden. mbicon IT kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit abändern, wobei solche Änderung sofort ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit der Kenntnisnahme Gültigkeit erlangen soll. Der Kunde wird aufgefordert, diese Geschäftsbedingungen in periodischen Abständen zu lesen, um Änderungen dieser Geschäftsbedingungen zu erfahren. Der Kunde gibt zum Ausdruck, dass er diese Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Diese AGB sind in ihrer jeweilig neuesten Form stets auf dieser Internetseite nachzulesen.
§ 3. Leistung und Haftung - mbicon IT
3.1 Grundlage für die Dienstleistung im Rahmen des IT-Services ist das vom Auftraggeber unterfertigte Auftragsformular. In diesem werden Art und Umfang des Service ggf. auch Maximalkosten festgelegt.
3.2 Wird ein spezielles Angebot erstellt, so ist dieses vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen.
3.3 Dienstleistungen, die über die im Auftragsformular bzw. im Angebot festgelegten Leistungen hinausgehen, können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
3.4 Konnte im Zuge einer Fehlersuche im Computersystem des Auftragsgebers kein Fehler gefunden werden, wird die Leistung Pauschal mit 85.- € verrechnet. Wird ein Hardware-Defekt festgestellt, so sind die vereinbarten Kosten für die Fehlersuche vom Auftraggeber zu bezahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine anschließende Reparatur nicht möglich oder vom Auftraggeber nicht gewünscht wird.
3.5 Die Sicherung aller Daten (inklusive Betriebssystem und Software) obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. mbicon IT übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die im Rahmen eines IT-Services erfolgen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.
3.6 Ist der erteilte Auftrag erfüllt und funktionell einwandfrei, besteht nur eine Nachbesserung (innerhalb von 3 Werktagen) wenn keine Einstellungen am Betriebssystem vorgenommen wurden und keine weitere Software oder Hardware nachträglich installiert worden ist.
§ 4. Liefertermin
4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine möglichst genau einzuhalten.
4.2 Die Einhaltung von Lieferterminen ist jedoch nur dann möglich, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso ist der Auftragnehmer berechtigt, in diesem Fall Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
4.3 Bei größeren Aufträgen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
§ 5. Rücktrittsrecht / Storno
5.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.
5.2 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 40% der Gesamtkosten zu verrechnen.
§ 6. Gewährleistung, Änderungen
6.1 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der vereinbarten Leistung dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.
§ 7. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen nach Auftragsbestätigung sind ausgeschlossen. Rechnungsbeträge sind prompt ohne Abzug zu zahlen. Alle Leistungen und Hardware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von mbicon IT. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen p. a. als vereinbart.
§ 8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1 Die Firma mbicon IT übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzten. Der Kunde hat die Firma mbicon IT von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzten.
8.2 Die Firma mbicon IT übernimmt keine Haftung für fehlende Softwarelizenzen.
8.3 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die Firma mbicon IT von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
§ 9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Erfüllungsort ist Neuenstadt a.K. Gerichtsstandort ist Heilbronn