INFO - Private Haushalte und Unternehmer!
Steuererleichterungen für Hard- & Software
Unternehmen und Arbeitnehmer mussten Soft- und Hardware Anschaffungen bisher ab 800 EUR Abschreiben, Sie konnten nicht einmalig die gesamten Kosten als Ausgaben steuerlich geltend machen, sondern mussten diese auf mehrere Jahre verteilen.
Damit ist seit dem 01.01.2021 nun Schluss!
Quelle: Beschluss des Bundesfinanzministerium (Geschäftszeichen: IV C 3 - S 2190/21/10002 :013).
Die neue Abschreibungsregel (Ab 01.01.2021) erstreckt sich auf die Geräte, die schon im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden können, nicht nur auf Computer, Notebooks und Tablets, sondern auch auf Peripheriegeräte wie Tastatur, Maus, Grafiktablett, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset, Drucker, Beamer, Plotter, Lautsprecher, Displays, DVD-/CD-Laufwerk, USB-Sticks und Bandlaufwerke (Software einbezogen).
Die Fallstricke? Wenn Sie Ihre Anschaffung nicht min. 90% nutzen, dann kann der Betrag nicht voll abgesetzt werden.